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Begriff

Begriffsbestimmung

Würde (lat. dignitas = Würdigsein) bezeichnet den inneren und unantastbaren Wert eines Menschen. Der Begriff Würde bezeichnet den Grundgedanken der Gleichheit aller Menschen, unabhängig aller Merkmale wie Herkunft, Geschlecht, Alter oder Zustand. Die Tätigkeit, einer Person die Würde zuzusprechen oder diese anzuerkennen, wird als (das) Würdigen oder (die) Würdigung bezeichnet. Aus verwandten Gründen werden gängige Begriffe von Würde auch mit Ernsthaftigkeit (lat. gravitas = Charakterstärke, Ernsthaftigkeit) und Ernstgenommen werden in Verbindung gebracht. Rational eindeutig ist die Würde allerdings nur bedingt zu definieren. Wie Würde wahrgenommen wird, ist stark subjektiv und unterliegt der individuellen Empfindsamkeit.[1] [2] Dieser Rahmen, in dem jeder Mensch in körperlicher und geistiger Unversehrtheit leben kann, wird am 10. Dezember 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündigt. Diese enthält grundlegende Ansi

references

  1. Dürig (1957)
  2. Eisler (1930)